Ich habe Plätze für 5 Kinder ab einer Mindestbuchungszeit von 30 Std./Woche
und einem Mindestaufenthalt von einem Jahr Betreuungszeit
im Alter von 1-3 Jahren.
Freie Plätze ab 2024:
Ein Platz ab 01.11.2024, Kennenlerntermine sind vergeben!
Freie Plätze ab 2025:
bisher keine freien Plätze
Die Kindertagespflege kann über das Landratsamt Tübingen, Abteilung Jugend, öffentlich gefördert werden. Dazu müssen Sie als Eltern einen Antrag auf öffentliche Förderung stellen.
Kinder ab dem 1. bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Der Anspruch auf individuelle Förderung ist unabhängig von einem beruflichen Bedarf.
Der Kostenbeitrag für die Eltern richtet sich nach den gebuchten Wochenstunden und dem Bruttoeinkommen der Familie. Sie bezahlen den monatlichen Beitrag dann monatlich per Dauerauftrag an das Landratsamt Tübingen. Privatzahler, die einen Platz ohne öffentliche Förderung in Anspruch nehmen möchten, bezahlen den monatlichen Beitrag direkt an mich.
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